Private Haftpflichtversicherung
Die alltäglichen Risiken von Privatpersonen deckt eine private Haftpflichtversicherung. Gegenstand des Versicherungsschutzes ist vor allem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson,
als Aufsichtspflichtiger (Eltern), als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung, als Besitzer und Benutzer von Fahrrädern, als Halter von Haustieren unter Ausschluss von Hunden, Pferden und Rindern, bei Verunreinigung und Verseuchung von Gewässern, soweit diese nicht durch Tankanlagen und ähnliches verursacht worden sind und beim Sport.
Dagegen besteht in der privaten Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz
für Risiken aus beruflichen oder betrieblichen Haftpflichtansprüchen;
für Haftpflichtansprüche , die sich aus der Teilnahme an Kraftfahrzeug-, Rad- oder Pferderennen, Ring- und Boxkämpfen sowie dem jeweiligen Training ergeben;
bei Ansprüchen Angehöriger, die mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft leben;
für Schäden, die entstehen, weil der Versicherte besonders gefahrdrohende Umstände, deren Beseitigung die Versicherungsgeber verlangt hatte, nicht beseitigt hat;
für vom Versicherten vorsätzlich verursachte Schäden.


