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Hausratversicherung: Absicherung des Eigentums

Für die Hausratversicherung gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Die Verträge beruhen zwar grundsätzlich auf den allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen. Diese wurden im Laufe der Jahre jedoch mehrfach geändert, so dass im Schadenfall zunächst zu prüfen ist, welche Konditionen für den jeweiligen Vertrag Gültigkeit haben. Geändert haben sich z.B. der örtliche Geltungsbereich der Verträge, die Definition von Hausrat sowie die versicherten Gefahren.

Versichert ist der gesamte Hausrat. Dieser umfasst alle Gegenstände, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch und Verbrauch dienen, z. B. Möbel, elektrische Geräte, Kleidung, Bücher etc. Mitversichert sind alle Sachen ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse, z. B. ausgeliehene Gegenstände, die über einen Ratenkauf erworben wurden, außerdem Bargeld und Wertsachen. Hier gelten Entschädigungsgrenzen, die insgesamt maximal 20 Prozent der Versicherungssumme betragen.

Abgedeckte Gefahren:
Die Hausratversicherung ist eine Schadenversicherung, die den gesamten Hausrat des Versicherungsnehmers gegen Risiken absichert, z. B.: Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturmschäden (Windstärke acht und mehr), Hagel, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus (vorsätzliche Sachbeschädigung).

Tipp: Streit vermeiden
Hilfreich ist es, vor Vertragsabschluss einer Hausratversicherung beim Versicherer einen Wertermittlungsbogen anzufordern. Außerdem: Rechnungen aufheben und wertvolle Gegenstände fotografieren - so vermeiden Sie im Schadenfall Streit.