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KFZ-Versicherung


Die KFZ-Versicherung stellt eine der wichtigsten Schadensversicherungen dar. Sie umfasst folgende Versicherungsarten: Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung, Insassenunfallversicherung sowie die so genannte Schutzbriefversicherung.


KFZ-Versicherung - Allgemeine Informationen


Jedem Fahrzeughalter in Deutschland wird durch das Pflichtversicherungsgesetz der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, damit Schadenersatz für ein Verkehrsopfer auch dann garantiert ist, wenn der Verursacher des Schadens mittellos ist.
Zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges muss der zuständigen Zulassungsstelle eine Versicherungsdeckungskarte vorgelegt werden. Ohne "Doppelkarte" wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
Die Kraftfahrtversicherung gilt nur in Europa. Für Fahrten außerhalb Europas muss eine Erweiterung des Geltungsbereichs beantragt werden.

KFZ-Versicherung - Deckungssumme

In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann der Kunde bei Vertragsabschluss zwischen der im Pflichtversicherungsgesetz vorgeschriebenen „gesetzlichen Mindestdeckungssumme" und „unbegrenzter Deckung" wählen. Die gesetzliche Mindestdeckung umfasst: bei Personenschäden je 2,5 Millionen Europro Person; bei drei oder mehr Personen insgesamt 7,5 Millionen Euro bei Sachschäden 500.000 Euro bei reinen Vermögensschäden 50.000 Euro.