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Riester-Rente: Steuerliche Behandlung

Bei der Riester-Rente prüft das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung, ob sich durch Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben zusätzliche Vorteile ergeben. Falls die Steuerersparnis höher ist als die Zulage, wird die Differenz erstattet. Folgende Höchstbeträge können geltend gemacht werden:
in den Jahren 2004 und 2005: bis zu 1.050 Euro
in den Jahren 2006 und 2007: bis zu 1.575 Euro
ab 2008: bis 2.100 Euro
Spätere Rentenauszahlungen unterliegen der vollen Steuerpflicht.
Die angesparte Summe in der Riester-Rente ist im Fall von Arbeitslosigkeit (Hartz IV) unbegrenzt geschützt.