Hausratversicherung: Absicherung des Eigentums
Für eine Hausratversicherung gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen. Die Verträge beruhen grundsätzlich auf den allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen, wurden jedoch im Laufe der Jahre mehrfach geändert. Im Schadenfall ist deshalb zunächst zu prüfen, welche Konditionen für den jeweiligen Vertrag Gültigkeit haben. Geändert haben sich z.B. der örtliche Geltungsbereich der Verträge, die Definition von Hausrat sowie die versicherten Gefahren.
Hausratversicherung - Was ist versichert?
Versichert ist in der Hausratversicherung der gesamte Hausrat. Das sind alle Gegenstände, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch und Verbrauch dienen wie Möbel, Elektrogeräte, Bücher, Kleidung, etc. Mitversichert sind alle Gegenstände ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse, z. B. ausgeliehene Sachen, die über Ratenkauf erworben wurden, zudem Bargeld und Wertsachen. Hier gelten Entschädigungsgrenzen, die insgesamt bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme betragen.


