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Hausratversicherung: Absicherung des Eigentums


Für eine Hausratversicherung gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen. Die Verträge beruhen grundsätzlich auf den allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen, wurden jedoch im Laufe der Jahre mehrfach geändert. Im Schadenfall ist deshalb zunächst zu prüfen, welche Konditionen für den jeweiligen Vertrag Gültigkeit haben. Geändert haben sich z.B. der örtliche Geltungsbereich der Verträge, die Definition von Hausrat sowie die versicherten Gefahren.


Hausratversicherung - Was ist versichert?


Versichert ist in der Hausratversicherung der gesamte Hausrat. Das sind alle Gegenstände, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch und Verbrauch dienen wie Möbel, Elektrogeräte, Bücher, Kleidung, etc. Mitversichert sind alle Gegenstände ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse, z. B. ausgeliehene Sachen, die über Ratenkauf erworben wurden, zudem Bargeld und Wertsachen. Hier gelten Entschädigungsgrenzen, die insgesamt bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme betragen.

Hausratversicherung - Abgedeckte Gefahren

Die Hausratversicherung ist eine Schadenversicherung, die den kompletten Hausrat des Versicherungsnehmers gegen Risiken absichert, z. B. Brand, Blitzschlag, Hagel, Sturmschäden (Windstärke acht und mehr), Explosion, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus (vorsätzliche Sachbeschädigung).

Hausratversicherung - Wertermittlungsbogen

Hilfreich ist es, vor dem Abschluss einer Hausratversicherung bei der Versicherungsgesellschaft einen Wertermittlungsbogen anzufordern, um später eventuelle Streitigkeiten zu verhindern. Außerdem: Heben Sie alle Rechnungen auf und fotografieren wertvolle Gegenstände - so vermeiden Sie im Schadenfall Streit.