Die Mitgliedschaft in einer Privatkrankenkasse ist für viele Personengruppen lohnend. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist man in einer Privaten Krankenversicherung freiwillig versichert und kann den Versicherungsschutz abgestimmt auf die persönlichen Bedürfnisse gestalten.
Privatkrankenkasse - Die Zugangsvoraussetzungen:
Wer sich in einer Privatkrankenkasse versichern will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. zu den genannten Personengruppen gehören:
Selbständige oder Freiberufler,
Angestellte mit mehr als 46.800,- € Bruttojahreseinkommen (entspricht 3.525 Euro mtl.),
Ärzte,
Beamte oder Beamtenanwärter,
Studenten sowie nicht versicherungspflichtige Hausfrauen.
Je nach Vorerkrankung kann eine private Krankenversicherung die Aufnahme verweigern.
Privatkrankenkasse - Die Leistungen:
Als Mitglied in einer Privatkrankenkasse wählen Sie Ihren Arzt, Heilpraktiker oder die Klinik selbst aus. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse, die mit der behandelnden Stelle direkt abrechnet, erhält der Versicherte die Rechnung, die dann an die Krankenkasse weitergereicht wird. Je nach Versicherungsumfang werden die kompletten Kosten oder ein Teil davon rückerstattet.
Privatkrankenkasse - Die Beitragszahlungen:
Die Höhe des Krankenkassenbeitrags richtet sich nicht - wie in der GKV - nach dem Einkommen, sondern nach den gewünschten Leistungen. Je mehr Leistungen, wie z.B. Einbettzimmer im Krankenhaus oder 100%ige Erstattung bei Zahnersatz, desto höher der monatliche Beitrag. Weitere Kriterien zur Festlegung des Krankenkassenbeitrags sind das Eintrittsalter des Versicherten, das Geschlecht sowie der Gesundheitszustand.
Die Tarife und Leistungsmodule der einzelnen Versicherer variieren stark. Daher lohnt sich vor Abschluss ein gründlicher Versicherungsvergleich.