Rechtsschutzversicherung: Beistand in rechtlichen Belangen
Benötigt ein Versicherter zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen einen Rechtsanwalt, trägt die Rechtsschutzversicherung die erforderlichen Kosten. Der Vertrag gilt grundsätzlich nur für die im Versicherungsschein vereinbarten Risiken. Generell besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung eines eigenen Anspruchs, für die Verteidigung gegenüber einem von einem Dritten erhobenen Anspruch und für eine Strafverteidigung.
Rechtsschutzversicherung - Diese Kosten werden übernommen
Je nach Umfang der Rechtsschutzversicherung sind in den notwendigen Kosten die Anwaltskosten des Versicherungsnehmers, die Gerichtskosten sowie eventuell zu tragende Kosten des Gegners enthalten.
Bei einigen Arten des Versicherungsschutzes muss eine dreimonatige Wartefrist ab Vertragsschluss eingehalten werden. Der Versicherungsschutz tritt erst nach dieser Frist in Kraft, z.B. bei Verkehrs-, Privat- und Berufsrechtsschutz sowie bei einer Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter von Grundstücken oder Gebäuden.


