Die Haftpflicht deckt die Risiken des alltäglichen Lebens ab. Der Schutz gilt für Personenschäden und Sachschäden sowie für die daraus resultierenden Vermögensschäden. Bestehen keine Zusatzvereinbarungen deckt eine Haftpflicht jedoch keine anderen Vermögensschäden oder das Abhandenkommen von Sachen ab.
Haftpflicht - Pflichten der Versicherungsgesellschaft
Bei einer Haftpflicht hat der Versicherungsnehmer Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen, das im Schadensfall zur Prüfung der begründeten Haftung, der Zahlung von Schadensersatz und der Abwehr unberechtigter Ansprüche verpflichtet ist.
Haftpflicht - Pflichten des Versicherten
Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer das Schadensereignis unverzüglich und schriftlich melden. Das Versicherungsunternehmen ist zudem über etwaige Ermittlungsverfahren zu informieren. Kommt der Versicherungsnehmer diesen Pflichten nicht nach, ist der Versicherer nicht zum Ausgleich des Schadens verpflichtet.
Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer darauf zu achten, dass der Schaden durch sein Zutun nicht vergrößert wird, sondern stattdessen bemüht ist, den Schaden zu vermindern bzw. zu vermeiden.
Haftpflicht - Dauer des Versicherungsschutzes
Ist die Haftpflicht für mindestens 12 Monate abgeschlossen, verlängert sich der Versicherungsvertrag in der Regel von Jahr zu Jahr stillschweigend weiter - es sei denn, er wurde spätestens drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt.
Die Prämie für die Haftpflicht muss stets pünktlich gezahlt werden. Bleiben die Zahlungen aus, erhält der Versicherte eine Zahlungsaufforderung mit zweiwöchiger Frist zur Zahlung der ausstehenden Prämie. Bei Nichtzahlung geht der Versicherungsschutz verloren, das Versicherungsunternehmen kann darüber hinaus in diesem Fall den Vertrag ohne Einhaltung von Kündigungsfristen kündigen.