Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Arbeitnehmer ab, die vorzeitig aufgrund von Krankheit oder Invalidität aus dem Berufsleben ausscheiden müssen. Neben der Unfallversicherung ist die Berufsunfähigkeitsverscherung die bekannteste Form der Invaliditätsversicherung. Für Erwerbstätige, die nach 1960 geboren sind, gibt es seit dem 1. Januar 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Deshalb sollten sich nicht nur Arbeitnehmer aus Risikoberufen Gedanken über eine Berufsunfähigkeitsversicherung machen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr fähig ist, meist für mindestens 6 Monate, seinen zuletzt ausgeübten Beruf weiterzuführen, dem wird eine vorher vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt. Meist werden auch bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit, wenn der Erwerbstätige also nur noch zu 50 Prozent dazu imstande ist, seinen Beruf weiter auszuüben, Leistungen erbracht.Gefahren
Vor allem in älteren Verträgen kommt es häufig vor, dass der Zeitraum von 6 Monaten nicht genannt wird, sondern auf einen "voraussichtlich dauerhaften" Zustand verwiesen wird. Dieser ist dann mit etwa 3 Jahren gleichzusetzen.Desweitern sollte auf sogenannte Abstrakte Verweisungen geachtet werden. Hierunter fallen Formulierungen wie „... eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf)“. Das bedeutet, dass der Versicherte keinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente hat, solange er auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, der sowohl zu seiner Ausbildung und Erfahrung passt, als auch seinem bisherigen Lebensstandart entspricht. Dabei darf das Gehalt allerdings bis zu 20 Prozent unter dem bisherigen Einkommen liegen.


