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Betriebshaftpflicht – versichert gegen Ansprüche Dritter

Die Betriebshaftpflicht versichert das Unternehmen gegen Ansprüche Dritter (natürliche oder juristische Personen bzw. Unternehmen). Dieser Anspruch kann bei der Ausübung eines Berufes oder bei der Ausübung eines geschäftlichen Betriebes entstehen. Versichert ist der Betrieb mit seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten. Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter des Versicherten sowie Personen, die er zur Beaufsichtigung des Betriebes angestellt hat.

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