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Private Zusatzkrankenversicherung: Mehr Leistungen


Oftmals reichen einem Versicherten in einer gesetzlichen Krankenversicherung deren Leistungen nicht aus. Um sich gegen bestimmte Risiken und Kosten abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung.

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Privatkrankenkasse: Zugangsvoraussetzungen und Leistungen


Die Mitgliedschaft in einer Privatkrankenkasse ist für viele Personengruppen lohnend. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist man in einer Privaten Krankenversicherung freiwillig versichert und kann den Versicherungsschutz abgestimmt auf die persönlichen Bedürfnisse gestalten.

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Private Krankenzusatzversicherung

Pflichtversicherte können mit einer privaten Krankenzusatzversicherung die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen. Viele Versicherte entscheiden sich für eine Zusatzversicherung im Bereich der stationären Behandlung in Krankenhäusern und Kliniken, um typische Vorteilen privat Versicherter wie Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung zu genießen.
Die Krankenzusatzversicherung sichert bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte, Zuzahlungen zu Medikamenten, Hilfsmittel wie orthopädische Schuhe, Prothesen etc. sowie Zehnersatz ab, wenn diese nicht oder nur zum Teil von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.

Private Zusatzkrankenversicherung: Bessere Leistungen

Eine private Zusatzkrankenversicherung kann von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen abgeschlossen werden, um den Versicherungsschutz mit Zusatztarifen zu verbessern. Die Versicherungsgesellschaften bieten Zusatzversicherungen für folgende Leistungsbereiche an: Wahlleistungen bei stationärer Behandlung im Krankenhaus, Krankenhaustagegeld, Zahnersatz, Heilpraktiker, Brillen, Auslandsreise, Heilmittel, Kurtagegeld und Pflegezusatzversicherung.

Pflegekasse


Seit Januar 1995 hat sich durch die Einführung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einiges geändert. Bis dahin waren die Kosten für die Pflege selbst zu tragen; waren die Grenzen finanzieller Leistungsfähigkeit erreicht, sprang die Sozialhilfe ein. Seit 1995 werden die Kosten teilweise oder komplett von der Pflegekasse übernommen – die Höhe der finanziellen Unterstützung ist an die Schwere des Pflegefalls gekoppelt.

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PKV: Die Leistungen der "Privaten"

Die Leistungen der PKV unterscheiden sich wesentlich von denen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Angeboten wird eine Vielzahl von Tarifen an, so dass nur schwer eine generelle Aussage über Leistungen und Beiträge getroffen werden kann. Je nach Leistungsangebot differieren die Beiträge stark; ein Preis-Leistungs-Vergleich der Kassen ist daher empfehlenswert.
Die Wahl des Arztes oder Zahnarztes steht privat Versicherten völlig frei, sowohl bei ambulanter Behandlung wie auch bei Klinikbesuchen. Überweisungsaufträge benötigen privat Versicherte deshalb nicht.

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Privatkrankenkasse: Zugangsvoraussetzungen

Wer sich in einer Privatkrankenkasse versichern will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. zu den genannten Personengruppen gehören:
Selbständige oder Freiberufler,
Angestellte mit mehr als 46.800,- €/Bruttojahreseinkommen (entspricht 3.525 Euro mtl.),
Beamte oder Beamtenanwärter,
Studenten,
nicht versicherungspflichtige Hausfrauen,
Ärzte.


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Private Krankenversicherung: Die Aufnahmekriterien

Die private Krankenversicherung (PKV) ist das Gegenstück zur gesetzlichen Krankenversicherung. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Hauptformen: Die Krankenvollversicherung, die die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ersetzt, und die Krankenzusatzversicherung zur Ergänzung der Leistungen der GKV.
Eine Krankenvollversicherung darf nicht jeder abschließen. Laut Gesetz steht Arbeitnehmern mit einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2005: 3.525 Euro), Beamten und Selbstständigen sowie Ärzten im Praktikum und Studenten der Wechsel offen.

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Gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland sind knapp 90 % der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Mit der gesetzlichen Versicherung ist die medizinische Versorgung in Deutschland sichergestellt, im Vergleich zur privaten Krankenversicherung sind die Leistungen jedoch deutlich begrenzt.
Entstanden ist die GKV aus sogenannten Hilfskassen. Erste gesetzliche Grundlage war das Hilfskassengesetz vom April 1876. Zu den grundlegenden Aufgabe gehören Früherkennung und Behandlung von Krankheiten, medizinische Rehabilitation, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Zahlung von Krankengeld.

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Krankenkasse: Wechsel der GKV

Seitdem der Wechsel der Krankenkassen erleichtert wurde, nutzen immer mehr gesetzlich Versicherte diese Möglichkeit, um in eine Krankenkasse mit niedrigeren Beiträgssätzen einzutreten.Jährlich können so bisweilen Einsparungen bis zu 500 Euro erzielt werden. Günstige Beitragssätze bieten vor allem die Betriebskrankenkassen. Sie verfügen nur im Ausnahmefall über ein bundesweites Vertretungsnetz und wickeln ihre Tätigkeit meist vom Sitz des jeweiligen Unternehmens aus ab.

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Siehe auch