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Rechtsschutzversicherung: Beistand in rechtlichen Belangen


Benötigt ein Versicherter zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen einen Rechtsanwalt, trägt die Rechtsschutzversicherung die erforderlichen Kosten. Der Vertrag gilt grundsätzlich nur für die im Versicherungsschein vereinbarten Risiken. Generell besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung eines eigenen Anspruchs, für die Verteidigung gegenüber einem von einem Dritten erhobenen Anspruch und für eine Strafverteidigung.

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Rechtsschutz: Die Arten von Versicherungsschutz

Versicherungsschutz kann gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) für verschiedene Sachgebiete abgeschlossen werden:
Schadenersatz-Rechtsschutz zur Durchsetzung gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger. So können z.B. nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld, Einkommensausfall oder Reparaturkosten geltend gemacht werden.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht, um von einem Rechtsanwalt Auskunft in erb- oder familienrechtlichen Angelegenheiten einholen zu können. Dafür muss eine Änderung der Rechtslage vorliegen, eine rein vorsorgliche Beratung ist nicht versichert. Hierunter fallen z.B. die Beratung zum Testament, zu Unterhaltsansprüchen im Falle einer Trennung oder Vormundschaftsangelegenheiten.

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Rechtsschutzversicherung: Unterstützung in rechtlichen Belangen

Wenn ein Versicherter zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen einen Anwalt benötigt, trägt die Rechtsschutzversicherung die erforderlichen Kosten. Der Vertrag gilt grundsätzlich nur für die im Versicherungsschein vereinbarten Risiken.
Generell besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung eines eigenen Anspruchs, für die Verteidigung gegenüber einem von einem Dritten erhobenen Anspruch und für eine Strafverteidigung.

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Siehe auch