Rechtsschutzversicherung: Beistand in rechtlichen Belangen
Benötigt ein Versicherter zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen einen Rechtsanwalt, trägt die Rechtsschutzversicherung die erforderlichen Kosten. Der Vertrag gilt grundsätzlich nur für die im Versicherungsschein vereinbarten Risiken. Generell besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung eines eigenen Anspruchs, für die Verteidigung gegenüber einem von einem Dritten erhobenen Anspruch und für eine Strafverteidigung.
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