Hauptseite

Riester-Rente: Steuerliche Behandlung

Bei der Riester-Rente prüft das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung, ob sich durch Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben zusätzliche Vorteile ergeben. Falls die Steuerersparnis höher ist als die Zulage, wird die Differenz erstattet. Folgende Höchstbeträge können geltend gemacht werden:
in den Jahren 2004 und 2005: bis zu 1.050 Euro
in den Jahren 2006 und 2007: bis zu 1.575 Euro
ab 2008: bis 2.100 Euro
Spätere Rentenauszahlungen unterliegen der vollen Steuerpflicht.
Die angesparte Summe in der Riester-Rente ist im Fall von Arbeitslosigkeit (Hartz IV) unbegrenzt geschützt.

Rente


Mit Rente werden landläufig die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemeint. Unser Rentensystem beruht auf dem Generationenvertrag. Das bedeutet, dass sämtliche Erwerbstätigen in die Rentenkasse einzahlen und damit für die Renten der Älteren und Berufsunfähigen aufkommen, die zuvor ebenfalls ihren Beitrag geleistet haben. Dieses System funktioniert mittlerweile jedoch nicht mehr; als zusätzliche Versorgung empfiehlt sich eine private Altervorsorge.

Weiter lesen "Rente" »

Private Rentenversicherung: Worauf ist zu achten?

Bei der privaten Rentenversicherung ist grundsätzlich zwischen zwei Formen zu unterscheiden:
Sofort beginnende Rentenversicherung: Man bezahlt eine einmalige Prämie und erhält je nach Rentenzahlungsweise entweder nach einem Monat, Quartal, halbem oder ganzem Jahr die erste Rentenzahlung.
Aufgeschobene Rentenversicherung: Bei diesem Tarif bezahlt man eine einmalige bzw. in den meisten Fällen laufende Prämien und erhält nach Ablauf zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn die erste Rentenzahlung.

Weiter lesen "Private Rentenversicherung: Worauf ist zu achten?" »

Altersvorsorge: Ermittlung der Versorgungslücke

Zukünftige Rentner können sich nicht mehr nur noch auf das Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der betriebliche Altersversorgung verlassen, sondern sollten möglichst frühzeitig an eine private Altersvorsorge denken.
Grundsätzlich sollte man vor allem für folgende Fälle vorsorgen: Alter, Pflegebedürftigkeit im Alter, vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben durch Berufsunfähigkeit sowie den eigenen Tod, falls Hinterbliebene zu versorgen sind.

Weiter lesen "Altersvorsorge: Ermittlung der Versorgungslücke" »

Sicherheit im Alter: Betriebliche Vorsorge

Finanzielle Sicherheit durch betriebliche Altersvorsorge: Sie bringt oft mehr Ertrag und wird schneller gefördert als private Altersvorsorge. Richten muss man sich dafür nach den Vorgaben in Betrieb und Tarifvertrag.
Die Vorteile der Betriebsrente: Sie kann Kosten sparen, viel Geld zu günstigeren Bedingungen anlegen und wird staatlich massiv gefördert.
Wer etwas für die Altersversorgung tun will, fragt die Personalabteilung. Der Arbeitgeber kann nicht nur die Betriebsrente für den Arbeitnehmer abschließen, er muss dies sogar.

Weiter lesen "Sicherheit im Alter: Betriebliche Vorsorge" »

Riester hat die Rentenreform umgesetzt

Walter Riester, jetzt Mitglied des Deutschen Bundestages, war von 1998 bis 2002 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Nach ihm wurde die sogenannte Riester-Rente benannt, deren Konzept er im Rahmen der Rentenreform selbst entwickelt hatte. Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Man zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fondssparplan.Der Staat subventioniert die freiwillige Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage bzw. durch eine steuermindernde Sonderausgabe.

Weiter lesen "Riester hat die Rentenreform umgesetzt" »

Riester Rente – freiwillig, zusätzlich, subventioniert

Die Riester Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Man zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fondssparplan. Der Staat subventioniert die freiwillige Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage bzw. durch eine steuermindernde Sonderausgabe. Der Name dieser Form der Altersvorsorge geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Rentenreform politisch umsetzte.

Weiter lesen "Riester Rente – freiwillig, zusätzlich, subventioniert" »

Siehe auch